Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber
- mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 271 Euro,
- mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 381 Euro und
- mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 404 Euro.
Ausgleichstaxe in Kürze
Auf jeweils 25 Mitarbeitende ist grundsätzlich eine begünstigt behinderte Person zu beschäftigen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle pro Monat die Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Ausgleichstaxe wird jährlich im Folgejahr durch das Sozialministeriumservice per Bescheid vorgeschrieben. Unternehmen können diese Personalkosten aktiv steuern, indem sie die Beschäftigungspflicht erfüllen. Bestimmte begünstigt Behinderte werden doppelt auf die Beschäftigungspflicht angerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie möchten die Ausgleichstaxe in Ihrem Unternehmen verringern?
Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei bei der Findung von individuellen Lösungen zum Thema Ausgleichstaxe und Menschen mit Behinderung unter info@betriebsservice-ooe.info oder +43 (0)732 772720-20.