Häufig gestellte Fragen in leichter Sprache
Fragen und Antworten zu den Maßnahmen Arbeit und Inklusion in leichter Sprache
Es soll mehr Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigungen
bei der Arbeit geben.
Inklusion bedeutet Teilhabe.
Das Land Oberösterreich hat Arbeits-Gruppen organisiert,
bei denen es um Arbeit und Inklusion gegangen ist.
In den Arbeits-Gruppen waren:
- Vertreter und Vertreterinnen von Trägern
- Interessen-Vertreter und Interessen-Vertreterinnen
- Vertreter und Vertreterinnen von Betrieben
- Experten, die sich mit dem Thema gut auskennen
Die Arbeits-Gruppen haben Maßnahmen erarbeitet.
Maßnahme bedeutet: Das soll gemacht werden,
damit es mehr Inklusion bei der Arbeit geben kann.
Zu den Maßnahmen gibt es noch Fragen.
Hier sind die häufigsten Fragen und die Antworten dazu.
FAQ
1. Warum sollen Sie am 1. Arbeits-Markt wechseln?
- Sie können sich eine Arbeit aussuchen,
die zu Ihnen passt.
- Sie können Ihr eigenes Geld verdienen.
- Sie können sich eine eigene Wohnung leisten,
wenn Sie das möchten
- Sie sind voll sozial-versichert.
Das heißt:
Sie sind bei der Arbeit geschützt,
wenn Sie einen Unfall haben oder
wenn Sie krank sind.
Und Sie bekommen später eine Pension.
- Sie sind eigenständig krankenversichert.
Das heißt: Sie sind nicht mehr mitversichert bei den Eltern.
2. Wie können Sie herausfinden, welche Arbeit zu Ihnen passt?
Sie können die Arbeit in einem Betrieb ausprobieren.
So können Sie herausfinden,
ob die Arbeit für Sie passt.
Und ob Sie die Arbeit schaffen können.
Wenn Sie die Arbeit in einem Betrieb ausprobieren,
sind Sie unfall-versichert.
Das heißt: Sie sind bei der Arbeit geschützt,
wenn Sie einen Unfall haben.
Diese Stellen helfen Ihnen eine Arbeit zu finden,
die zu Ihnen passt:
- Inklusions-Beratung Oberösterreich
- Betriebs-Service Oberösterreich
- Träger
3. Was macht die Inklusions-Beratung Oberösterreich?
Bei der Inklusions-Beratung wird geschaut,
dass berufliche Teilhabe in Oberösterreich gelingt.
Die Inklusions-Beratung
unterstützt Sie als Mensch mit Beeinträchtigung
bei der beruflichen Inklusion.
- Die Inklusions-Beratung
zeigt Ihnen Möglichkeiten zur beruflichen Inklusion in Oberösterreich.
- Die Inklusions-Beratung schaut sich an:
- Was sind Ihre Fähigkeiten?
- Was sind Ihre Stärken?
- Welche Wünsche haben Sie für das Berufs-Leben?
- Die Inklusions-Beratung plant:
- Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es für Sie?
- Welcher Beruf passt gut für Sie?
- Die Inklusions-Beratung macht ein Berufs-Profil von Ihnen.
Das heißt, es wird aufgeschrieben:
Was sind Ihre Fähigkeiten, Ihre Stärken und Ihre Wünsche.
Die Inklusions-Beratung gibt Ihr Berufs-Profil
an Arbeitsvermittlungs-Stellen weiter.
Zum Beispiel:
- An das Betriebs-Service Oberösterreich.
Das Betriebs-Service bietet Beratung für Betriebe.
Zum Beispiel rund um das Thema
Arbeit und Menschen mit Beeinträchtigungen.
- An Bedarfs-Koordinatoren und Bedarfs-Koordinatorinnen,
die für berufliche Maßnahmen zuständig sind, wenn es um die
- Berufliche Qualifizierung oder
- Geschützte Arbeit oder
- Fähigkeitsorientierte Aktivität geht.
- Die Inklusions-Beratung bietet Ihnen
Einschulung und Begleitung im Beruf.
4. Was macht das Betriebs-Service Oberösterreich?
Beim Betriebs-Service wird geschaut,
dass berufliche Teilhabe in Oberösterreich gelingt.
- Das Betriebs-Service sucht Betriebe,
in denen Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten können.
- Das Betriebs-Service beschreibt freie Arbeits-Stellen so,
dass sie Menschen mit Beeinträchtigungen
gut verstehen können.
- Menschen mit Beeinträchtigungen können sich dann
für diese Arbeits-Stellen bewerben.
- Das Betriebs-Service bereitet die Betriebe darauf vor,
dass Sie Menschen mit Beeinträchtigungen
beschäftigen können.
Für wen ist das Betriebs-Service?
Das Betriebs-Service ist für
- Betriebe
- Menschen mit Beeinträchtigungen
- Eltern von Personen mit Beeinträchtigungen
- Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigungen
- Träger
Kontakt und Informationen
Das Betriebs-Service ist ein Projekt
vom Sozialministerium-Service.
Telefon: 0732 / 77 27 20 30
E-Mail: info@betriebsservice-ooe.info
Die Adresse vom Betriebs-Service ist:
Gruberstraße 63, 4. Stock
4020 Linz
Informationen zum Betriebs-Service
finden Sie auf dieser Homepage:
5. Was ist die Arbeits-Kräfte-Überlassung inklusiv?
Die Menschen mit Beeinträchtigungen können
die Arbeit in einem Betrieb
zeitlich befristet für 1 Jahr kennenlernen.
Ziel ist:
Dass die Menschen mit Beeinträchtigungen nach 1 Jahr
fix beim Betrieb angestellt werden.
Die Menschen mit Beeinträchtigungen sind in diesem Jahr
bei einem Arbeits-Kräfte-Überlasser angestellt.
Das ist ein Betrieb,
der Menschen mit Beeinträchtigungen
als Leih-Arbeiter und Leih-Arbeiterinnen
in einem anderen Betrieb arbeiten lässt.
Der Arbeits-Kräfte-Überlasser bezahlt
die Menschen mit Beeinträchtigungen.
So können Betriebe
die inklusive Beschäftigung ausprobieren.
Zum Beispiel:
Ein Mensch mit Beeinträchtigung ist bei FAB angestellt.
Der Mensch mit Beeinträchtigung lernt die Arbeit
in einem Supermarkt für 1 Jahr kennen.
FAB bezahlt die Person in diesem Jahr.
Nach diesem Jahr stellt der Supermarkt
den Menschen mit Beeinträchtigung fix an.
Die Menschen mit Beeinträchtigungen
haben ein Dienst-Verhältnis und
sind nach dem Kollektiv-Vertrag beschäftigt.
Das heißt, sie bekommen den Lohn,
den auch Menschen ohne Beeinträchtigungen bekommen.
Die Menschen mit Beeinträchtigungen
sind voll sozial-versichert.
Das heißt:
Sie sind bei der Arbeit geschützt,
wenn Sie einen Unfall haben oder
wenn Sie krank sind.
Und Sie bekommen später eine Pension.
Die Arbeits-Kräfte-Überlassung ist für Personen gedacht,
- die in der Fähigkeits-orientierten Aktivität
in Werkstätten oder Betrieben tätig sind oder
- die in der Geschützten Arbeit in Werkstätten tätig sind.
Sie sollen dadurch die Möglichkeit bekommen,
am 1. Arbeits-Markt zu arbeiten.
Das Angebot ist nicht gedacht
- für Personen, die in der beruflichen Qualifizierung sind oder
- für Personen, die Arbeits-Begleitung bekommen.
Diese Personen sind schon auf dem Weg zum 1. Arbeits-Markt.
Informationen zur Arbeitskräfte-Überlassung inklusiv
finden Sie auch auf der Homepage von FAB:
https://www.fab.at/de/fuer-arbeitsuchende-menschen/fair-match.html
6. Können Sie wieder in eine Werkstätte zurück, wenn Sie die Arbeit am 1. Arbeits-Markt nicht schaffen?
Das Land Oberösterreich garantiert,
dass Sie innerhalb von 3 Monaten
wieder einen Platz in einer Werkstätte erhalten.
Nach Möglichkeit können Sie auch wieder
in Ihre gewohnte Werkstätte zurück.
Sie können auch wieder in die Werkstätte zurück,
wenn Sie schon länger am 1. Arbeits-Markt arbeiten.
7. Können Sie Ihren Platz in der Werkstätte behalten, wenn Sie nicht die ganze Woche im Betrieb arbeiten?
Das Land Oberösterreich schaut sich an
ob das bei Ihnen möglich ist.
Zum Beispiel:
Sie arbeiten 3 Tage in der Woche
in einem Betrieb am 1. Arbeits-Markt.
Sie wohnen zu Hause bei Ihren Eltern.
Ihre Eltern arbeiten die ganze Woche.
Sie brauchen Unterstützung im Alltag.
Zum Beispiel beim Essen und Trinken oder beim Klo gehen.
Dann können Sie an 2 Tagen in der Woche
in die Werkstätte kommen.
Ein anderes Beispiel:
Sie arbeiten 3 Tage in der Woche
in einem Betrieb am 1. Arbeits-Markt.
Sie wohnen in einer vollbetreuten Wohn-Gruppe.
Das heißt, es sind immer Betreuer und Betreuerinnen da.
Dann können Sie Ihren Platz in der Werkstätte nicht behalten,
weil Sie beim Wohnen genug Unterstützung bekommen
8. Bekommen Sie weiterhin Pflege-Geld, wenn Sie am 1. Arbeits-Markt arbeiten?
Ja, Sie bekommen weiterhin Pflege-Geld,
wenn Sie am 1. Arbeits-Markt arbeiten.
9. Bekommen Sie weiterhin die Familien-Beihilfe, wenn Sie am 1. Arbeits-Markt arbeiten?
Wenn Sie 16.455 Euro im Jahr oder weniger verdienen,
bekommen Sie weiterhin die Familien-Beihilfe.
10. Bekommen Sie weiterhin private Leistungen, wenn Sie am 1. Arbeits-Markt arbeiten?
Ja, Sie bekommen weiterhin private Leistungen,
wenn Sie am 1. Arbeits-Markt arbeiten.
Private Leistungen nach dem
Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz sind:
- Wohnen
- Persönliche Assistenz
- Mobile Betreuung und Hilfe
11. Müssen Sie für die privaten Leistungen etwas von Ihrem Einkommen hergeben?
Es kann sein,
dass Sie für die privaten Leistungen
etwas von Ihrem Einkommen hergeben müssen.
Das hängt davon ab
- wie viel Sie am 1. Arbeits-Markt verdienen und
- in welcher Wohnform Sie wohnen.
Private Wohnform
Wenn Sie in einer eigenen Wohnung wohnen,
dürfen Sie bis zu 1.800 Euro im Monat behalten.
Das heißt:
- Wenn Sie 1.800 Euro im Monat oder weniger verdienen,
dürfen Sie sich Ihr gesamtes Einkommen behalten.
Und Sie müssen für die privaten Leistungen nichts bezahlen.
- Wenn Sie mehr als 1.800 Euro im Monat verdienen,
zahlen Sie alles was über 1.800 Euro geht,
für die privaten Leistungen.
Zum Beispiel:
Sie wohnen in einer eigenen Wohnung.
Sie bekommen Mobile Betreuung und Hilfe.
Sie verdienen 2.000 Euro im Monat.
Dann dürfen Sie sich 1.800 Euro im Monat behalten.
Sie zahlen im Monat 200 Euro von Ihrem Einkommen
für die Mobile Betreuung und Hilfe.
Teilbetreute Wohnform
Beim teilbetreuten Wohnen bekommen Sie
eine Betreuung für ein paar Stunden in der Woche.
Wenn Sie in einer teilbetreuten Wohnform wohnen,
dann zahlen Sie jedenfalls einen Beitrag für die Verpflegung
und für die Wohnkosten.
Sie zahlen dafür bis zu 359,72 Euro im Monat.
Das ist unabhängig davon wie viel Sie verdienen.
Müssen Sie sonst noch einen Beitrag aus dem Einkommen zahlen?
- Wenn Sie 1.200 Euro im Monat oder weniger verdienen,
dann brauchen sie keinen weiteren Betrag
aus dem Einkommen zahlen.
- Wenn Sie mehr als 1.200 Euro im Monat verdienen,
müssen Sie einen weiteren Beitrag aus dem Einkommen zahlen.
Vollbetreute Wohnform
Beim vollbetreuten Wohnen
sind immer Betreuer und Betreuerinnen da.
Wenn Sie in einer vollbetreuten Wohnform wohnen,
zahlen Sie 80 Prozent von Ihrem Einkommen für das Wohnen.
20 Prozent von Ihrem Einkommen dürfen Sie sich behalten.
Das Urlaubs-Geld und das Weihnachts-Geld
dürfen Sie sich auch behalten.
Zum Beispiel:
Sie wohnen in einer vollbetreuten Wohn-Gruppe.
Sie verdienen 1.000 Euro im Monat.
- Sie zahlen 80 Prozent von Ihrem Einkommen für das Wohnen.
Das sind 800 Euro im Monat.
- Sie dürfen sich 20 Prozent von Ihrem Einkommen behalten.
Das sind 200 Euro im Monat.
12. Müssen Sie für die privaten Leistunge etwas von Ihrem Pflege-Geld hergeben?
Wenn Sie Pflege-Geld bekommen,
müssen Sie einen Teil davon
für die privaten Leistungen hergeben.
Das heißt:
Das Land Oberösterreich bekommt
einen Teil vom Pflege-Geld überwiesen.
Wörterbuch
Bedarfs-Koordinator, Bedarfs-Koordinatorin
Der Bedarfs-Koordinator oder die Bedarfs-Koordinatorin
hilft bei Fragen weiter.
Ihn oder Sie gibt es bei der Bezirks-Hauptmannschaft
oder beim Magistrat.
Er oder sie kennt sich
mit dem Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz gut aus.
Berufliche Qualifizierung
Qualifizierung bedeutet:
Eine Person lernt bestimmte Dinge,
damit sie eine bestimmte Aufgabe machen kann.
Bei der Beruflichen Qualifizierung
machen Menschen mit Beeinträchtigungen
eine Ausbildung für eine Arbeit am 1. Arbeits-Markt.
Zum Beispiel für die Arbeit in einem Betrieb.
FAB
FAB spricht man so aus: Ef A Be
FAB ist eine Abkürzung für
Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung.
Fähigkeits-orientierte Aktivität
Eine Fähigkeit ist etwas,
was ein Mensch gut kann.
Aktivität heißt: etwas tun.
Zum Beispiel arbeiten.
Fähigkeits-orientierte Aktivität
ist eine Form der Arbeit
für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Manche Menschen mit Beeinträchtigungen
brauchen mehr Pausen bei der Arbeit.
Manche brauchen viel Unterstützung bei der Arbeit.
Bei der Fähigkeits-orientierten Aktivität bekommen sieso viele Pausen wie sie brauchen und
so viel Unterstützung wie sie brauchen.
Fähigkeits-orientierte Aktivität gibt es zum Beispiel
in Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Geschützte Arbeit
Das kann ein Geschützter Arbeitsplatz in einem Betrieb oder
in einer Geschützten Werkstätte sein.
Bei der Geschützten Arbeit
bekommen die Menschen mit Beeinträchtigungen
weniger Unterstützung bei der Arbeit
als bei der Fähigkeits-orientierten Aktivität.
Sie arbeiten sehr selbstständig.
Sie bekommen einen Lohn für ihre Arbeit.
Mobile Betreuung und Hilfe
Die Mobile Betreuung und Hilfe
unterstützt bei alltäglichen Dingen.
Zum Beispiel
- beim Einkaufen
- beim Kochen und Abwaschen
- beim Wäsche waschen oder
- bei der Freizeit-Gestaltung.
Durch die Mobile Betreuung und Hilfe soll es möglich sein,
dass Menschen mit Beeinträchtigungen
möglichst selbstständig leben können.
Sie können Mobile Betreuung und Hilfe bekommen,
- wenn Sie zu Hause bei Ihrer Familie oder
- in einer privaten Wohngemeinschaft oder
- in einer eigenen privaten Wohnung wohnen.
Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz
Das Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz
ist ein Gesetz für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Menschen mit Beeinträchtigungen
haben besondere Bedürfnisse.
Sie brauchen zum Beispiel bei der Arbeit
oder beim Wohnen Unterstützung.
Damit das Leben mit Beeinträchtigung erleichtert wird,
gibt es das Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz.
Es gibt dieses Gesetz,
damit Menschen mit Beeinträchtigungen
die gleichen Chancen haben wie andere auch.
Deswegen heißt das Gesetz Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz