Aktuelle Ausgleichstaxbeträge 2020

Unternehmen mit mehr als 24 MitarbeiterInnen sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist für jede nicht beschäftigte Person Ausgleichstaxe zu bezahlen.

Folgende Beträge sind ab 01.01.2020 zu beachten. Bei

  • bis zu 99 Beschäftigten sind 267 Euro,
  • 100 bis 399 Beschäftigten sind 375 Euro und
  • ab 400 Beschäftigten sind 398 Euro

pro Monat und nicht besetzter Pflichtstelle zu zahlen. Die Bearbeitung erfolgt für oberösterreichische Unternehmen jährlich automatisch durch das Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich.

Wir informieren Sie gerne zu den Rahmenbedingungen der Ausgleichstaxregelung und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen mit 158 MitarbeiterInnen hat zwei begünstigt behinderte MitarbeiterInnen beschäftigt. Laut Pflichtzahl wären sechs MitarbeiterInnen mit Behinderungen zu beschäftigen. Die Differenz: 4 begünstigt Behinderte x 375 Euro x 12 Monate = 18.000 Euro. Ein Betrag für den es sich lohnt als Unternehmen aktiv an Strategien bei diesen, für Unternehmen steuerbaren Personalkosten, zu arbeiten.