Ausgleichstaxe 2026

Für UnternehmenFördermanagement

Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe für jede nicht besetzte Pflichtstelle wurde für das Kalenderjahr 2026 bekanntgeben.

Anpassung der Ausgleichstaxe 2026 – das sollten Betriebe wissen ‼️

Das Sozialministerium (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) hat die Höhe der Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2026 neu festgelegt. Sie ist zu entrichten, wenn die gesetzliche Beschäftigungspflicht für begünstigt behinderte Menschen nicht erfüllt wird.

Was ist die Ausgleichstaxe 
Grundsätzlich ist auf jeweils 25 Mitarbeitende mindestens eine begünstigt behinderte Person zu beschäftigen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, ist für jede offene Stelle die Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Vorschreibung erfolgt jährlich im Folgejahr durch das Sozialministerium.

Die Ausgleichstaxe 2026 pro nicht besetzter Pflichtstelle und Monat:

344 € für Betriebe mit 25–99 Mitarbeitenden
485 € für Betriebe mit 100–399 Mitarbeitenden
512 € für Betriebe mit 400 oder mehr Mitarbeitenden

Was können Betriebe tun 
Die entstehenden Personalkosten lassen sich aktiv steuern – durch die Erfüllung der Beschäftigungspflicht und die gezielte Integration von Menschen mit Behinderung in den Betrieb.

Wie können Betriebe eine Lösung finden 
Wir beraten kostenfrei und entwickeln gemeinsam individuelle Lösungen rund um Ausgleichstaxe und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
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