Sie haben neue Lehrlinge aufgenommen?
Dann haben Sie bei einem Lehrvertragsabschluss bis 31.10.2020 die Möglichkeit einen Lehrlingsbonus in Höhe von EUR 2000,- zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben neue Lehrlinge mit Feststellungsbescheid aufgenommen?
Lehrlinge mit Feststellbescheid (Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt Behinderten) werden doppelt auf die Ausgleichstaxe angerechnet. Zusätzlich haben Sie bei der Einstellung von Lehrlingen mit Feststellungsbescheid die Möglichkeit einen Inklusionsbonus für Lehrlinge des Sozialministeriumservice zu beantragen. Wir beraten Sie gerne zu den Förderoptionen.
Sie möchten diese Optionen in Zukunft nicht verpassen, haben aber keine geeigneten BewerberInnen?
Gerne helfen wir vom Betriebsservice weiter. Mit unserem speziellen Verteiler haben Sie die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung direkt anzusprechen und für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Wir treffen eine Vorauswahl der BewerberInnen um Ihnen das Recruiting so einfach wie möglich zu machen. Der komplette Service ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Sie wollen weitere Informationen?
Unter +43 (0)732 772720-20 und info@betriebsservice.info stehen wir gerne für Ihre persönlichen Fragen und Anliegen zur Verfügung.