Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2025 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber
- mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 335 Euro,
- mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 472 Euro und
- mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 499 Euro.
Ausgleichstaxe in Kürze
Auf jeweils 25 Mitarbeitende ist grundsätzlich eine begünstigt behinderte Person zu beschäftigen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle pro Monat die Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Ausgleichstaxe wird jährlich im Folgejahr durch das Sozialministeriumservice per Bescheid vorgeschrieben. Unternehmen können diese Personalkosten aktiv steuern, indem sie die Beschäftigungspflicht erfüllen. Bestimmte begünstigt Behinderte werden doppelt auf die Beschäftigungspflicht angerechnet.
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