Natürlich haben wir auch manchmal nachjustieren müssen: So war beispielsweise die Beschäftigung eines Mitarbeiters mit Hörbeeinträchtigung im Bereich der „normalen“ Hausverwaltung problematisch, da die meisten MieterInnen sich nicht auf seine Bedürfnisse (keine Ansprache von hinten, da er trotz Hörgeräten diese nicht wahrnahm; wenn bei Mieterversammlungen mehrere Personen sprachen, konnte er nur Teile verstehen …) nicht eingingen (teils auch mangels Kenntnis seiner Bedürfnisse). Im gewerblichen Bereich, wo derartigen Situationen selten vorkommen und wenige Ansprechpartner sind, die daher leichter auf die Bedürfnisse eingehen können, war die Beschäftigung dieses Kollegen kein Problem! Fazit: Der Einsatzbereich von Menschen mit Beeinträchtigung muss sicher genauer geprüft und eventuell adaptiert werden als sonst. Das Ergebnis entschädigt aber jedenfalls für den Mehraufwand – auf beiden Seiten!