Statt einer Pflichtabgabe eröffnen sich für Unternehmen echte Chancen: engagierte Mitarbeiter:innen, neue Perspektiven und nachhaltige Wettbewerbsstärke.
Viele Betriebe kennen die Ausgleichstaxe – deutlich weniger kennen die Möglichkeiten, die dahinterstehen.
Unternehmen ab 25 Mitarbeiter:innen sind gesetzlich verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine begünstigt behinderte Person einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, wird jährlich vom Sozialministeriumservice eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben.
Ab 1.1.2026 beträgt diese monatlich:
▪ EUR 344,- pro nicht besetzter Pflichtstelle
▪ EUR 485,- bei Unternehmen ab 100 Mitarbeiter:innen
▪ EUR 512,- bei Unternehmen ab 400 Mitarbeiter:innen
Diese Beträge werden jährlich angepasst und summieren sich schnell zu einer erheblichen Zahlungssumme.
Doch statt eine Abgabe zu leisten, kann die bewusste Entscheidung für inklusive Beschäftigung ein echter Mehrwert für den Betrieb sein.
Denn Menschen mit Behinderung bringen nicht nur Qualifikationen mit, sondern oft auch besondere Stärken wie Motivation, Verlässlichkeit und Engagement. Gleichzeitig eröffnet sich für Unternehmen die Chance, neue Perspektiven ins Team zu holen und die eigene Unternehmenskultur nachhaltig zu stärken.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels lohnt sich ein Blick auf oft übersehene Potenziale:
✔ motivierte und loyale Mitarbeiter:innen gewinnen
✔ Vielfalt und Innovationskraft im Unternehmen stärken
✔ Fachkräfte langfristig binden
✔ neue Zielgruppen am Arbeitsmarkt erschließen
✔ soziale Verantwortung sichtbar leben
✔ wirtschaftlichen Nutzen mit gesellschaftlichem Engagement verbinden
Zusätzlich gibt es zahlreiche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten, die Betriebe finanziell entlasten und den Einstieg erleichtern – von Lohnkostenzuschüssen bis hin zu individueller Begleitung im Arbeitsalltag.
Das NEBA Betriebsservice unterstützt Betriebe dabei, passende Lösungen zu finden, Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und inklusive Beschäftigung und Jobdesigns erfolgreich und nachhaltig umzusetzen.
Die entscheidende Frage ist daher nicht nur, was die Ausgleichstaxe kostet – sondern welche Chancen Ihr Unternehmen durch Arbeitnehmer:innen mit Behinderung hat.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich:
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