Förderupdate 2020

Neue und verbesserte Förderungen des Sozialministeriumservice bei der Beschäftigung von MitarbeiterInnen mit Behinderung ab 01.01.2020

Im Rahmen des Inklusionspaketes für Menschen mit Behinderung können Unternehmen, Städte und Gemeinden, die begünstigte Behinderte (= mit Feststellungsbescheid) neu einstellen, beim Sozialministeriumservice eine Inklusionsförderung beantragen. Diese kann nach einer AMS Eingliederungsbeihilfe für einen Zeitraum von 12 Monaten zugesprochen werden.

Inklusionsförderung - für Unternehmen über 25 MitarbeiterInnen
•    Die Förderhöhe beträgt 30 % des Bruttogehalts ohne Sonderzahlungen
•    max. EUR 1.000.--/Monat.
InklusionsförderungPlus - für Unternehmen bis 25 MitarbeiterInnen
•    Die Förderhöhe beträgt 37,5 % des Bruttogehalts
•    max. EUR 1.250.--/Monat.

Zur gezielten Forcierung der Beschäftigung von Frauen mit Behinderung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2021 immer die InklusionsförderungPlus beantragt werden. Neu ist zudem, dass auch Städte und Gemeinden über 400 Beschäftigte im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2021 die Inklusionsförderung erhalten können.

Zudem bestehen weiterhin Förderungen für Lehrlinge. Der Inklusionsbonus für Lehrlinge mit Behindertenpass und bei Lehrlingen mit Feststellungsbescheid eine Prämie und die doppelte Anrechnung auf die Ausgleichstaxe. Aber auch Förderungen für die Adaptierung von Arbeitsplätzen (technische Hilfsmittel) sowie ein Entgeltzuschuss bei behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen und der Arbeitsplatzsicherungszuschuss wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist bzw. eine Weiterbeschäftigung in Frage steht.

Nutzen Sie weiterhin bei der Suche nach Personal das Projekt Chance² um die erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen zu fördern. Denn der Arbeitskräftemarkt von Menschen mit Behinderungen stellt eine mögliche Lösung für Ihre Fragestellung dar.

Alle Informationen zu den Lohnförderungen des Sozialministeriumservice finden Sie hier.
Alle Informationen zum Projekt Chance2 des AMS und des Sozialministeriumservice finden Sie hier.

Kompakte Informationen zu allen Fördermöglichkeiten finden Sie im Infoblatt Förderungen des Betriebsservice.