Corona-Update: COVID-19-Risko-Attest

Zugehörigkeit zur Risikogruppe / Schutzmaßnahmen / Freistellung

Die neue COVID-19-Risikogruppe-Verordnung ist seit 6. Mai 2020 in Kraft und ermöglicht COVID-19-Risiko-Atteste ab diesem Zeitpunkt.
 
Risikogruppen-Zuordnung

Bei Vorliegen von in der Verordnung angeführten Indikationen informiert der Dachverband der Sozialversicherung (auch geringfügig beschäftige) Dienstnehmer und Lehrlinge über ihre Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe.

Aufgrund einer Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe kann der behandelnde Arzt nach einer individuellen Risikoabschätzung für den betroffenen Dienstnehmer oder Lehrling ein Attest ohne Angabe von Diagnosen über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe ausstellen (COVID-19-Risiko-Attest).

Für Dienstnehmer oder Lehrlinge, die ein COVID-19-Risiko-Attest vorweisen können, besteht ein Anspruch auf Freistellung nur dann, wenn die Arbeitsleistung nicht im Home Office erbracht oder mittels geeigneter Maßnahmen in der Arbeitsstätte die Ansteckungsgefahr mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Schutzmaßnahmen

Betriebe bis 50 Mitarbeiter können bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes von der AUVA vor Ort kostenlos beraten und unterstützt werden. Vereinbaren Sie einen Termin mit einer kurzen Email an linz.sicher@auva.at.

Weitere Informationen zum sicheren Arbeiten gibt es im kostenlosen Handbuch COVID-19: Sicheres und gesundes Arbeiten des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) und der Arbeitsinspektion.
 
Freistellung

Für den Fall einer Freistellung werden dem Dienstgeber neben dem Entgelt inklusive Zulagen und anteiligen Sonderzahlungen sämtliche Lohnnebenkosten (Steuern, Abgabe, SV- und sonstige Beiträge) ersetzt. Der Antrag ist binnen sechs Wochen nach Ende der Freistellung beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.

Die Freistellung kann für die Dauer der COVID-19-Pandemie bis längstens 31.5.2020 erfolgen, wobei der Zeitraum - bei weiterhin andauernder COVID-19-Krisensituation - mittels Verordnung bis längstens 31.12.2020 verlängert werden kann.
 
FAQ´s Risikogruppe

Die ÖGK hat bereits entsprechende FAQ zum Thema Risikogruppe online gestellt.