Corona-Update: Risikogruppen und Freistellung

Risikogruppen / Freistellung

Zugehörigkeit zur Risikogruppe 

  • Personen, die zur Risikogruppe gehören, erhalten ein entsprechendes Schreiben vom Krankenversicherungsträger. 
  • Mit diesem Schreiben kann sich der/die Betroffene bei seinem/ihrem behandelnden Arzt melden. Nach Ausstellen eines Attestes soll mit dem/der ArbeitgeberIn besprochen werden, wie die Sicherheit der Person gewährleistet werden kann.  
  • Dies gilt auch für systemrelevante Berufe.

Folgende Optionen sollen immer im Einvernehmen zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen überprüft werden: 

  1. Ist die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet? Wenn nein: 
  2. Ist die Arbeit von Zuhause möglich? Wenn nein: 
  3. Freistellung ist erforderlich. 
  • Die Rechtssicherheit soll mit 04.05.2020 erfolgen.  
  • Empfehlungen für Angehörige von Zugehörigen der Risikogruppe folgen in Kürze. 
  • Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Freistellung 

  • Lohnkosten Inklusive Lohnnebenkosten werden vom Bund übernommen. 
  • Eine Kündigung bei Freistellung und Zugehörigkeit zur Risikogruppe ist nicht rechtskräftig. 
  • Freistellungen in einem ersten Schritt bis Ende Mai mit Option auf Verlängerung.