Zugehörigkeit zur Risikogruppe
- Personen, die zur Risikogruppe gehören, erhalten ein entsprechendes Schreiben vom Krankenversicherungsträger.
- Mit diesem Schreiben kann sich der/die Betroffene bei seinem/ihrem behandelnden Arzt melden. Nach Ausstellen eines Attestes soll mit dem/der ArbeitgeberIn besprochen werden, wie die Sicherheit der Person gewährleistet werden kann.
- Dies gilt auch für systemrelevante Berufe.
Folgende Optionen sollen immer im Einvernehmen zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen überprüft werden:
- Ist die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet? Wenn nein:
- Ist die Arbeit von Zuhause möglich? Wenn nein:
- Freistellung ist erforderlich.
- Die Rechtssicherheit soll mit 04.05.2020 erfolgen.
- Empfehlungen für Angehörige von Zugehörigen der Risikogruppe folgen in Kürze.
- Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Freistellung
- Lohnkosten Inklusive Lohnnebenkosten werden vom Bund übernommen.
- Eine Kündigung bei Freistellung und Zugehörigkeit zur Risikogruppe ist nicht rechtskräftig.
- Freistellungen in einem ersten Schritt bis Ende Mai mit Option auf Verlängerung.