Corona-Update: Überbrückungszuschuss verlängert

Überbrückungszuschuss des Sozialministeriumservice bis 30.09.2020 verlängert

Sie sind selbständige/r UnternehmerIn und haben eine Behinderung? 

Dann steht für Sie ein sofortiger Überbrückungszuschuss zur Verfügung! 
Bei begünstigt Behinderten, deren Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie bedroht ist, steht ein Überbrückungszuschuss auch ohne Nachweis des behinderungsbedingten Bedarfs zur Verfügung. Dies gilt für Anträge, die bis inkl. 30.09.2020 eingebracht werden, für eine Dauer von 3 Monaten. Den Antrag finden Sie hier.

Das Betriebsservice berät Sie zu allen Fördermöglichkeiten kostenfrei unter der Serviceline+43 (0)732 772720-20 sowie unter info@betriebsservice.info. Erreichbarkeit: Mo-Do: 08.00-16.00 Uhr, Fr: 08.00-12.00 Uhr