Eine neue Sozialpartnervereinbarung wurde abgeschlossen und gilt
- mit 01.06.2020
- für Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie
- für alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat.
Weitere Informationen finden Sie bei der WKO.