Corona-Update: Neue Sozialpartnervereinbarung

Sozialpartnervereinbarung / Kurzarbeit

Eine neue Sozialpartnervereinbarung wurde abgeschlossen und gilt

  • mit 01.06.2020
  • für Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie
  • für alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat.

Weitere Informationen finden Sie bei der WKO.