Risikogruppe
- Zu den Risikogruppen gehören Personen mit Vorerkrankungen, die den Verlauf einer etwaigen COVID-19-Erkrankung erheblich verschlechtern können. Für diese Personen besteht eine besondere Fürsorgepflicht.
- Liegt beispielsweise dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ein entsprechendes ärztliches Attest vor, ist zu prüfen, ob die Arbeit von zuhause aus möglich ist oder ausreichender Schutz im Betrieb gewährleistet werden kann. Ist beides nicht der Fall, besteht Anspruch auf eine bezahlte Dienstfreistellung. Im Gegenzug hat der/die ArbeitgeberIn Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts sowie der Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung und zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag durch den Krankenversicherungsträger.
- Die Kriterien hierfür werden derzeit von einer ExpertInnengruppe entwickelt und in Kürze bekanntgegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Corona-Spezialseite.
Fördungen
- Soll die Beschäftigung von Personen mit Behinderung in bisherigem Ausmaß fortgeführt werden, weil die Arbeitskraft gebraucht wird oder Kurzarbeit nicht in Frage kommt, können Förderungen durch das Sozialministeriumservice beantragt werden.
Kurzarbeit
- Bei der Kurzarbeit sind Einzelvereinbarungen zum Schutz bestimmter Personengruppen möglich (siehe WKO FAQ 8).
WIETZ
- Auch für Beschäftigte, die sich in Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) befinden, kann Kurzarbeit beantragt werden.
Maßnahmen des Landes OÖ: Oberösterreich-Paket
- Bis zu 580 Millionen Euro zur Absicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen, sowie in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales und Wohnen.
- OÖ. Unternehmens‐Taskforce ist für Anfragen zu den Unterstützungsangeboten unter der Telefonnummer 0800 44 99 66 sowie unter standort@biz‐up.at erreichbar.
- OÖ. Landeshaftungen für Mittelstand und Großbetriebe.
- OÖ. Tourismuspaket: ÖHT‐Zinsen werden vom Land OÖ übernommen, sowie Befreiung vom Tourismusbeitrag.
- Hartefallfonds für Kleinbetriebe: Direktzuschüsse für bis zu 25% der angefallen Kosten oder 25 000€.
- OÖ. Arbeitsmarktpaket: Insolvenz-, Implacment- und Outplacement-Stiftungen, sowie Möglichkeiten zur Arbeitsplatznahen Qualifizierung.
- Genauere Informationen finden Sie in den Informationen zur Pressekonferenz des Landes Oberösterreich.
Beratung
- Das Betriebsservice berät Sie in diesen und vielen weiteren Fragen kostenfrei unter der Serviceline+43 (0)732 772720-20 sowie unter info@betriebsservice.info. Erreichbarkeit: Mo-Do: 08.00-16.00 Uhr, Fr: 08.00-12.00 Uhr.
Auf unserer Corona-Spezialseite finden Sie zudem aktuelle Antworten zu den häufig gestellten Fragen, sowie alle Informationen zu den Themen Arbeit, Behinderung und Wiedereingliederung.