Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Frist der Antragsstellung für Corona-Förderungen des Sozialministeriumservice von 30.06.2020 auf 31.07.2020 verlängert.
Sie haben begünstigt behinderte MitarbeiterInnen derzeit zur Kurzarbeit angemeldet?
Dann können die verbleibenden von der AMS- Kurzarbeitsförderung nicht gedeckten Kosten ersetzt werden!
Dies gilt für Anträge, die bis inkl. 31.07.2020 eingebracht werden, für die Dauer der Kurzarbeit. Den Antrag finden Sie hier.
Sie beschäftigen Menschen mit Behinderung, die sich aktuell nicht in Kurzarbeit befinden?
Dann sind derzeit erhöhte Coronaförderungen mit unbürokratischer Beantragung möglich!
Die mögliche/maximale Höhe der Förderung bei Neugewährungen wird um 50% erhöht. Dies gilt für Anträge, die bis inkl. 31.07.2020 eingebracht werden. Der erhöhte Betrag wird für eine Dauer von 3 Monaten gewährt. Der Betrag soll ehestmöglich angewiesen werden. Den Antrag finden Sie hier.
Sie sind selbständige/r UnternehmerIn und haben eine Behinderung?
Dann steht für Sie ein sofortiger Überbrückungszuschuss zur Verfügung!
Bei begünstigt Behinderten, deren Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie bedroht ist, steht ein Überbrückungszuschuss auch ohne Nachweis des behinderungsbedingten Bedarfs zur Verfügung. Dies gilt für Anträge, die bis inkl. 31.07.2020 eingebracht werden, für eine Dauer von 3 Monaten. Den Antrag finden Sie hier.
Das Betriebsservice berät Sie zu allen Fördermöglichkeiten kostenfrei unter der Serviceline+43 (0)732 772720-20 sowie unter info@betriebsservice.info. Erreichbarkeit: Mo-Do: 08.00-16.00 Uhr, Fr: 08.00-12.00 Uhr