Corona-Update: Lohnförderungen des Sozialministeriumservice

Für UnternehmenFördermanagementCOVID-19

Aktuelle Corona - Förderungen des Sozialministeriumservice für Mitarbeitende und Selbstständige.

Für Mitarbeitende

Unternehmen können für ihre Mitarbeitenden mit Feststellungsbescheid eine Lohnförderung beim Sozialministeriumservice beantragen. Der Entgeltzuschuss wird bei behinderungsbedingten Leistungsminderungen gewährt, der Arbeitsplatzsicherungszuschuss bei Gefährdungen des Arbeitsplatzes. Die Höhe des möglichen Zuschusses bei beiden Fördervarianten ist derzeit um 50% erhöht

Für Selbstständige

Selbstständige mit Feststellungsbescheid, deren Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie bedroht ist, können bis 30.09.2021 den Überbrückungszuschuss in Höhe von € 271/Monat beantragen, wenn ihre Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie bedroht ist. Die Förderung wird für jeweils 3 Monate und kann auch ohne den Nachweis des behinderungsbedingten Bedarfs gewährt werden.
Eine rückwirkende Bewilligung ist max. bis zu 3 Monaten möglich. 

Weitere Informationen

Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei bei Fragen zu Förderungen, sowie allen Fragen zum Thema Arbeit und Behinderung unter info@betriebsservice-ooe.info oder +43 (0)732 772720-20