Folgende Beträge sind ab 01.01.2019 zu beachten. Bei
- bis zu 99 Beschäftigten sind 262 Euro,
- 100 bis 399 Beschäftigten sind 368 Euro und
- ab 400 Beschäftigten sind 391 Euro
pro Monat und nicht besetzter Pflichtstelle zu zahlen. Die Bearbeitung erfolgt für oberösterreichische Unternehmen jährlich automatisch durch das Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich.
Wir informieren Sie gerne zu den Rahmenbedingungen der Ausgleichstaxregelung und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen mit 158 MitarbeiterInnen hat zwei begünstigt behinderte MitarbeiterInnen beschäftigt. Laut Pflichtzahl wären sechs MitarbeiterInnen mit Behinderungen zu beschäftigen. Die Differenz: 4 begünstigt Behinderte x 368 Euro x 12 Monate = 17.664 Euro. Ein Betrag für den es sich lohnt als Unternehmen aktiv an Strategien bei diesen, für Unternehmen steuerbaren Personalkosten, zu arbeiten.