Aktuelle Ausgleichstaxbeträge 2013

Unternehmen mit mehr als 24 Mitarbeitenden sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist für jede nicht beschäftigte Person Ausgleichstaxe zu bezahlen.

Folgende Beträge sind ab 01.01.2013 zu beachten. Bei

  • bis zu 99 Beschäftigten sind 238 Euro,
  • 100 bis 399 Beschäftigten sind 334 Euro und
  • ab 400 Beschäftigten sind 355 Euro

 

pro Monat und nicht besetzter Pflichtstelle zu zahlen. Die Bearbeitung erfolgt für oberösterreichische Unternehmen jährlich automatisch durch das Bundessozialamt Landesstelle Oberösterreich.

 

Für genauere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Grimsvötn