Betriebsservice

Corona - Förderungen / Risikogruppen und Freistellung / Lehrlinge und Kurzarbeit

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

In diesem Corona-Update erhalten Sie alle für Sie wichtigen Informationen zu Förderungen, zur Vorgehensweise bei Risikogruppen und was bei Lehrlingen in Kurzarbeit zu beachten ist.


 

Sie haben begünstigt behinderte MitarbeiterInnen und noch keine Corona - Förderung beantragt?

Dann prüfen Sie jetzt die Option auf Förderungen des Sozialministeriumservice für begünstigt behinderte MitarbeiterInnen.

Gefördert wird, wenn

  • sich Ihre MitarbeiterInnen mit Feststellungsbescheid in Kurzarbeit befinden. Alle nicht vom AMS gedeckten Kosten werden für die Dauer der Kurzarbeit vom Sozialministeriumservice übernommen. Den Antrag finden Sie hier.
  • Sie MitarbeiterInnen mit Feststellungsbescheid haben, die derzeit aktiv tätig, also nicht in Kurzarbeit sind, und Ihr Unternehmen von Corona betroffen ist. Den Antrag finden Sie hier.

Laufende Entgeltzuschüsse können zudem unbürokratisch für einen Zeitraum von drei Monaten erhöht werden, wenn eine Gefährdung des Arbeitsplatzes durch die Corona - Krise vorliegt. 

Informationen zu allen Förderungen, sowie zu den speziellen Corona - Förderungen können Sie auf unserer Betriebsservice Seite nachlesen. 

 

Sie haben MitarbeiterInnen, die zur Risikogruppe gehören?

Die neue COVID-19-Risikogruppe-Verordnung ist seit 6. Mai 2020 in Kraft und ermöglicht COVID-19-Risiko-Atteste ab diesem Zeitpunkt.

Zugehörigkeit zur Risikogruppe

DienstnehmerInnen und Lehrlinge werden über ihre Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe durch ein Schreiben informiert.

Mit diesem Schreiben, kann der behandelnde Arzt für den betroffenen Dienstnehmer ein Attest ohne Angabe von Diagnosen über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe ausstellen (COVID-19-Risiko-Attest).

Danach muss eine Freistellung nur erfolgen, wenn die Arbeitsleistung nicht von zu Hause aus erbracht oder mittels geeigneter Maßnahmen in der Arbeitsstätte die Ansteckungsgefahr mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Schutzmaßnahmen

Betriebe bis 50 MitarbeiterInnen können bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes von der AUVA vor Ort kostenlos beraten und unterstützt werden. Vereinbaren Sie einen Termin mit einer kurzen Email an linz.sicher@auva.at.

Freistellung

Für den Fall einer Freistellung werden dem Dienstgeber neben dem Entgelt inklusive Zulagen und anteiligen Sonderzahlungen sämtliche Lohnnebenkosten (Steuern, Abgaben, SV- und sonstige Beiträge) ersetzt.

Der Antrag ist binnen sechs Wochen nach Ende der Freistellung beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.

Die Freistellung kann für die Dauer der COVID-19-Pandemie bis längstens 31.5.2020 erfolgen, wobei der Zeitraum - bei weiterhin andauernder COVID-19-Krisensituation - mittels Verordnung bis längstens 31.12.2020 verlängert werden kann.

FAQ´s Risikogruppe

Die ÖGK hat bereits entsprechende FAQ zum Thema Risikogruppe online gestellt. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf unserer Corona - FAQ Seite.

 

Sie beschäftigen Lehrlinge mit Feststellungsbescheid, die derzeit zur Kurzarbeit angemeldet sind?

Die kompletten Kosten werden vom AMS übernommen, somit ist kein Antrag beim Sozialministeriumservice erföderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Sie möchten kostenfrei zu diesen Themen beraten werden?

Das Betriebsservice steht für Fragen zu diesen Themen sowie allen Fördermöglichkeiten kostenfrei unter der Serviceline+43 (0)732 772720-20 sowie unter info@betriebsservice-ooe.info bereit. Erreichbarkeit: Mo-Do: 08.00-16.00 Uhr, Fr: 08.00-12.00 Uhr

Auf unserer Corona-Spezialseite finden Sie zudem aktuelle Antworten zu den häufig gestellten Fragen, sowie alle Informationen zu den Themen Arbeit, Behinderung und Wiedereingliederung. 

 

Das Betriebsservice-Team wünscht Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! Bleiben Sie gesund!